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Führerscheinklassen im Überblick

Dein Führerschein – deine Freiheit!

Du willst flexibel unterwegs sein – auf zwei oder vier Rädern? Dann bist du bei uns genau richtig! Ob Motorrad, Auto mit oder ohne Anhänger – wir machen dich fit für den Straßenverkehr.

Bei uns kannst du den Führerschein in folgenden Klassen machen:
A1, A2 und A (Motorrad in allen Leistungsstufen), B (PKW), BE (Auto mit Anhänger) und natürlich auch B Automatik oder B197 wenn du lieber ohne Schalten unterwegs bist.

Wir begleiten dich mit Erfahrung, Geduld und Spaß durch die gesamte Ausbildung – vom ersten Theorieunterricht bis zur praktischen Prüfung. Los geht’s – dein Führerschein wartet schon!

A1

Mit dem A1-Führerschein kannst du bereits ab 16 Jahren leichte Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW fahren – der perfekte Einstieg in die Welt des Motorradfahrens.

Du darfst mit 15 1/2 Jahren beginnen.

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 16. Geburtstag gemacht werden.

Theorie:

- 12 Grundstoff Unterrichte

- 4 klassenspezifische   Unterrichte

Der Führerschein wird auf Probe erteilt.

Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

Der Gesetzgeber sieht folgende Sonderfahrten vor:

- 5 Überlandfahrten

- 4 Autobahnfahrten

- 3 Beleuchtungsfahrten

 

Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.

A2

Mit dem A2-Führerschein darfst du ab 18 Jahren Motorräder bis 35 kW fahren – ideal für den Einstieg in die leistungsstärkere Motorradklasse.

Du darfst mit der Ausbildung mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 18. Geburtstag gemacht werden.

Es müssen besucht werden:

- 12 Grundstoff Unterrichte

- 4 klassenspezifische Unterrichte

 

In dieser Führerscheinklasse sind die Klassen A1 und Mofa mit eingeschlossen

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

- 5 Überlandfahrten

- 4 Autobahnfahrten

- 3 Beleuchtungsfahrten

A

Mit dem Führerschein der Klasse A darfst du leistungsunbegrenzte Motorräder fahren – der direkte Weg zur Freiheit auf zwei Rädern, möglich ab 24 Jahren (bzw. ab 20 nach zwei Jahren A2).

Du darfst mit der Ausbildung mit 23 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor Deinem 24. Geburtstag abgelegt werden.

Es müssen besucht werden:

- 12 Grundstoff Unterrichte

- 4 klassenspezifische   Unterrichte

 

Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichtsstunden.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

- 5 Überlandfahrten

- 4 Autobahnfahrten

- 3 Beleuchtungsfahrten

B (PKW)

Mit dem Führerschein der Klasse B darfst du Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren – der Klassiker für den Alltag, den du bereits ab 18 Jahren (bzw. 17 mit begleitetem Fahren) machen kannst.

​Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor Deinem 18. Geburtstag abgelegt werden.

Es müssen besucht werden:

- 12 Grundstoff Unterrichte

- 2 klassenspezifische Unterrichte

Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichtsstunden.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

- 5 Überlandfahrten

- 4 Autobahnfahrten

- 3 Beleuchtungsfahrten

BF17

(Begleitetes Fahren)

Mit dem Führerschein BF17 kannst du bereits mit 17 Jahren Auto fahren – in Begleitung einer eingetragenen Person sammelst du frühzeitig Praxiserfahrung und bist sicherer unterwegs.

Du darfst mit der Ausbildung mit 16 1/2 Jahren beginnen.

Alles weitere, siehe Klasse B.

Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B und dürfen nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.

B-Automatik (B78)

Mit der Klasse B Automatik darfst du Pkw mit Automatikgetriebe bis 3,5 t zGG fahren.

Perfekt für alle, die komfortabel und stressfrei unterwegs sein möchten – ohne Schalten, dafür mit voller Konzentration auf den Verkehr.

 

Du kannst mit der Ausbildung zur Klasse B Automatik ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren beginnen.

Die praktische Prüfung kann einen Monat vor deinem 18. Geburtstag abgelegt werden.

Es müssen besucht werden:

- 12 Grundstoff Unterrichte

- 4 klassenspezifische Unterrichte

 

In dieser Führerscheinklasse sind die Klassen A1 und Mofa mit eingeschlossen

Der  Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten* vor:

- 3 Überlandfahrten

- 1 Autobahnfahrt

- 1 Beleuchtungsfahrt

BE

Mit der Klasse BE darfst du Gespanne mit größeren Anhängern fahren – ideal für Alltag, Beruf oder Freizeit. Wir bereiten dich professionell und sicher auf die Prüfung vor.

Du darfst mit der Ausbildung zur Klasse BE mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor Deinem 18. Geburtstag abgelegt werden.

Die Klasse B ist als Vorbesitz erforderlich!

Der  Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten* vor:

- 3 Überlandfahrten

- 1 Autobahnfahrt

- 1 Beleuchtungsfahrt

B197

Mit der Klasse B197 darfst du Pkw bis 3,5 t zGG fahren – unabhängig davon, ob sie ein Automatik- oder Schaltgetriebe haben.

Perfekt für alle, die die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren möchten, aber später auch Schaltwagen fahren wollen – flexibel, komfortabel und stressfrei.

Du kannst mit der Ausbildung zur Klasse B197 ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren beginnen.

Die praktische Prüfung kann einen Monat vor deinem 18. Geburtstag abgelegt werden.

Es müssen besucht werden:

- 12 Grundstoff Unterrichte

- 4 klassenspezifische Unterrichte

 

In dieser Führerscheinklasse sind die Klassen A1 und Mofa mit eingeschlossen

💡 Unterschied zur Klasse B Automatik (B78):
Mit der B-Automatik (B78) darfst du nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren.
Mit der B197 kannst du die Prüfung zwar auf einem Automatikfahrzeug ablegen, darfst aber später auch Schaltfahrzeuge fahren – wenn du während der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen hattest und eine interne Schaltkompetenzprüfung bestanden hast.

Der  Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten* vor:

- 5 Überlandfahrten

- 4 Autobahnfahrt

- 3 Beleuchtungsfahrt

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